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Heimtierausweis: Reisen innerhalb Europas

Seit einigen Jahren brauchen Hund und Katze zum Grenzübertritt innerhalb Europas einen blauen Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.

Seit Dezember 2014 gibt es einige Neuerungen um ihn fälschungssicherer zu machen.Hier ein paar Fakten zur Information, die vielen Tierhaltern häufig nicht bekannt sind und uns damit häufig Schwierigkeiten bereiten:

  • Tierärzte werden von den zuständigen Ämtern zum Ausstellen dieser Ausweise schriftlich ermächtigt und dürfen nur dann diese Ausweise erwerben und ausfüllen – damit ist der Heimtierausweis ein amtliches Dokument!

Heimtierausweise sind nur gültig, wenn sie vollständig ausgefüllt sind. Dazu gehören die Adresse und Unterschrift des aktuellen Tierhalters und des ausstellenden Tierarztes. Außerdem muss das Tier spätestens am Tag der Ausweis-Ausstellung bzw. der dort eingetragenen Tollwutimpfung gechipt werden, um eine eindeutige Identifikation zu gewährleisten. Bei jeder Tollwut(-Nach)impfung muss der Microchip vom behandelnden Tierarzt ausgelesen und die Übereinstimmung mit dem Ausweis kontrolliert werden. Ein Jungtier darf frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden und bis zur anerkannten Wirksamkeit der Impfung dauert es 21 Tage. Somit darf ein Jungtier frühestens im Alter von 15 Wochen in ein EU-Land einreisen.

Jeder Eintrag (Aufkleber, Datum, Stempel/Unterschrift) einer Tollwutimpfung muss komplett mit Folie überklebt werden. Es sind drei Datumsfelder auszufüllen.

  1. Datum der Impfung
  2. Gültigkeit der Impfung (3 Wochen danach)
  3. Ablauf des Impfschutzes- je nach Impfstoff sind das 1 oder 3 Jahre. Wichtig: Der Impfschutz ist nur bis 1 Tag vor Ablauf des einen/der drei Jahre gegeben!

Entscheidend ist das eingetragene Datum, d.h.: Wäre der Impfschutz drei Jahre gültig, der Tierarzt bescheinigt aber nur ein Jahr, dann gilt das vom Tierarzt eingetragene Datum und darf nicht durch Durchstreichen verbessert werden – es muss vom behandelnden Tierarzt, der die Impfung durchgeführt hat, ein aktualisierter Eintrag gemacht werden.

Vergewissern Sie sich bitte rechtzeitig vor jedem geplanten Auslandsaufenthalt, dass der Tollwutimpfschutz beim Grenzübertritt ausreichend ist, dies ist ihre Pflicht als Tierhalter!

Eine Tollwutimpfung kurz vor Ablauf des Impfschutzes verlängert die Wirkdauer ohne Unterbrechung, aber sobald der im Ausweis datierte Impfschutz abgelaufen ist, ist wieder eine Wartefrist von 3 Wochen erforderlich!

Nicht selten werden uns Hunde oder Katzen vorgestellt, deren Impfschutz abgelaufen, deren Grenzübertritt aber innerhalb der kommenden drei Wochen geplant ist. Natürlich liegt es dann nahe zu sagen: “das Tier wird geimpft und das Impfdatum so vordatiert, dass es mindestens drei Wochen vor dem Grenzübertritt liegt”……. aber: Der Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument, ein falscher Eintrag ist Urkundenfälschung. Wir Tierärzte dürfen das nicht tun und würden uns in diesem Fall strafbar machen!

 

 

 

 

 

 

 

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